Innovationsschutz Pharmazie

Erfindungen auf dem Gebiet der Arzneimittel, deren Herstellung, Verabreichung sowie deren Wirkung kann unter Schutz gestellt werden. Darunter fallen auch die Zubereitung von Arzneien, die Synthese und Isolierung von Wirkstoffen oder die Darreichungsform, z.B. Galenik.
Eine Entdeckung ist anders als die Erfindung vom Schutz durch technische Schutzrechte ausgeschlossen (§§1 Abs. 3 Nr.1 PatG, 1 Abs. 2 Nr. 1 GebrMG). Ein besonderer Fall ist die "zweite medizinische Indikation" eines bereits bekannten Medikaments, das nunmehr zur Behandlung einer anderen Krankheit mit anderem (Behandlungs-) Zweck geschützt werden soll.
Markenrechte
können für nicht glatt beschreibende Begriffe erlangt werden, die nicht Art, Menge, Beschaffenheit, Verwendungszweck, Darreichungsform, Ursprung der damit zu kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen erfassen. Auch IUPAC, der internationale Freiname INN oder DCI (WHO), kann nicht monopolisiert werden. Bei Arzneien gibt es markenrechtlich besonders in Hinblick auf die Ein- und Durchfuhr sowie das Umpacken von Medikamenten einiges zu beachten.
Erfindungsrechte
Patentschutz und Schutz durch Gebrauchsmuster können (bekannte) Naturstoffe und Heilpflanzen erlangen, wenn ein neuartiger Weg zur Isolierung, Herstellung oder Anwendung beansprucht wird. Es können:
- ein Wirkstoff, dessen Herstellung (Synthese, Isolierung, Anreicherung), dessen Anwendung (swiss-type claim),
- ein Arzneimittel mit Wirkstoff, dessen Herstellung und Anwendung sowie die Zubereitung (Zusammensetzung und Arzneiform)
- sowie die Verabreichung des Wirkstoffs, der Arznei beansprucht werden
Im Bereich Pharmazie können auch Neuerungen in den benachbarten Wissenschaften Chemie, Biologie, Medizin und Physik liegen. Patentanwälte haben durch ihre technische Vorbildung hier meist den notwendigen Zugang, um den größtmöglichen Schutz der Erfindung auf diesen Gebieten zu erlangen. Als Chemiker helfe Ihnen gerne bei der Anmeldung technischer Schutzrechte, insbesondere zu
- Synthese und Totalsynthese von optisch aktiven Substanzen, Derivaten und Analoga von Naturstoffen und naturidentischen Verbindungen
- Veterinär- und Humanmedikamente,
einschließlich Blutprodukte, Hormone, Impfstoffe, psychotrope Substanzen, Zytostatika - Lebensmittel, Nahrungsergänzungsstoffe, Kosmetika,
mit einem heilenden Zusatz oder Zutat zur Krankheitsprävention - radioaktive, homöopathische und pflanzliche Heilmitteln.
Die Liste muss wegen des Umfangs unvollständig bleiben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Designrechte
Die Form des Arzneimittels (z.B. Tablettenform und –farbe), Aufmachung und Verpackung oder Einzelheiten des Medikaments wie ein Applikator für Salben, Inhalator für Aerosole usw. können vor Nachahmung und glatter Kopie (Plagiate) geschützt werden.
Sortenrechte
Erzeugung, Züchtung von Pflanzensorten, die eine Zielsubstanz in erhöhter Menge oder überhaupt auf natürlichem Wege aufbauen und oder eine geeignete Vorstufe der Zielsubstanz enthalten können geschützt werden. Insbesondere die Vermehrung solcher Pflanzen kann wirksam eingeschränkt werden.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.