Schutzrechte für Medizintechnik

stethoskop, gehhilfe, spritze, skalpel

Teilgebiete der Medizin, Medizinprodukte, technische Hilfs- und Heilgeräte und bildgebende Verfahren können schützenswerte Erfindungen sein. Dienstleistungen eines Mediziners, Diagnoseverfahren und Heilverfahren sind explizit und meist wegen mangelnder gewerblicher Anwendbarkeit vom Schutz mittels Patent und Gebrauchsmuster ausgeschlossen.

Medizinapparate, so etwa Röntgengeräte, Ultraschallverfahren, Spritzen, Verbandmaterial als Medizinprodukte hingegen können schutzfähig sein.

Markenschutz

ist besonders hilfreich zur Unterscheidung der eigenen Produkte und Leistungen von denen anderer Wettbewerber und steigert Wertschätzung und den Wiedererkennungswert beim Abnehmer, in der Apotheke, durch den Arzt und Patienten.

Schutz von Erfindungen

Patentanwälte können hier besonders gute Unterstützung bei der Formulierung von Ansprüchen für Erzeugnisse oder Verfahren auch im Bereich computerimplementierter Erfindungen (Softwarepatente) z.B. zur Steuerung von medizinischem Gerät oder bei bildgebenden Diagnoseverfahren geben.

Insbesondere werden von mir folgende Fachgebiete abgedeckt:

  • Krankenhaustechnik
    einschließlich Gebäudetechnik und Technik für den Operationsaal, Intensivstation, Krankenbett
  • Maschinen (Vorrichtung) zur Erzeugung von Strahlen, Wärme, Kälte und Datenverarbeitung "Medizin-Informatik"
    einschließlich medizinischer Geräte wie
    - Groß- und Kleingeräten zur bildgebenden Diagnostik, Tomographen, Kernspin, Ultraschall, PET, CT und MRT oder
    - Geräte zur Navigation von Sonden, zur Beatmung, zur Patientenüberwachung, für Dialyse, EKG, EEG
  • Heilmittel und Hilfsmittel
    einschließlich Verbandmaterial, Nahtmaterial, Gips, Gipsanaloga, Arzneien, Hörgeräte, Herzschrittmacher oder Rollator, Gehhilfe usw.
  • Tissue Engineering
    zum Erzeugen von spezifischem Gewebe, einschließlich künstlicher Körperteile, Haarwurzeln, Gelenken, Bändern, Knorpel, Organe, Gliedmaßen, Finger, Hand, Knie, Schulter, Hüfte, Auge, Ohr oder Teilen davon
  • Prothetik
    einschließlich Zahnersatz, Wirbel, Knochenersatz, Teile für die plastische und Schönheitschirurgie
  • Einrichtungen zur
    - Elektromedizin,
    - Rehabilitation,
    - Molekularbiologie oder
    - Hygiene und Hygieneüberwachung
  • Instumente
    insbesondere für Chirurgie, Labor und Analyse wie auch für Methoden zur Genanalyse, PCR, Testkits und Nachweisverfahren für Drogen und Betäubungsmittel, ELISA.

Erfahrungen sind in jahrelanger Zusammenarbeit mit Kollegen, ausländischen Berufsträgern, Patentabteilungen und namhaften Mandanten erlangt worden. Falls Ihre Erfindung auf einem nicht aufgeführten Fachgebiet liegen sollte, treten Sie bitte mit mir in Kontakt.

Muster und Designschutz

kann zum Schutz vor unbefugter Nachahmung, Kopie der eigenen Erzeugnisform (z.B. Form der Verpackung oder Farbe und Ausstattung medizinischer Apparate) ein preiswertes, sehr hilfreiches Schutzrecht sein. Besonders klar geeignet zum Schutz von Mode- und Saisonartikeln wie (Sonnen)- Brillen.

Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.