Rechtsberatender Techniker

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Der Patentanwalt ist anders als der Rechtsanwalt ein Techniker mit juristischer Zusatzausbildung. Neben der rechtlichen Beratung von Mandanten zu gewerblichen Schutzrechten liegt der Fokus auf der technischen Fachkompetenz. Dieser Sachverstand umfasst meist mehrere Fachgebiete und erlaubt eine fundierte Beurteilung technischer Fragen und Lösungen.

Technisches Gebiet der Erfindung

Für die Ausarbeitung von technischen Schutzrechten sollte der von Ihnen ausgewählte Patentanwalt ein gewisses Maß an Fachwissen zur Verfügung stellen. Auf den folgenden Seiten wird ein naturgemäß nur grober Überblick an Fachgebieten gegeben, auf denen ich Ihnen gerne kompetent zur Verfügung stehe.

Die technischen Fachkompetenzen

sind auch für die Bewertung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern sehr wichtig. So kann der Stand der Technik einer Patentrecherche oder einer Patentanmeldung eingehend beurteilt werden. Weiterhin können technische Schutzrechte wie Patentanmeldungen, Patente, Gebrauchsmuster eingesehen werden und mit Rechtsgutachten darauf geprüft werden, ob eine Abmahnung berechtigt ist, beispielsweise ein Produkt unter einen Patentanspruch fällt.

Die Qualität

eines Patents oder der Wert einer Marke oder eines Geschmacksmusters kann vor Kauf oder Lizenznahme bewertet werden. Diese Bewertung umfasst auch die Frage nach dem Schutzumfang beziehungsweise dem Schutzbereich oder ob die Erfindung ausreichend offenbart ist.

Um parallele Entwicklungen

zu vermeiden, können Anmelder oder bestimmte Patentklassen überwacht und die veröffentlichten Anmeldungen begutachtet werden.

Die naturwissenschaftliche und technische Vorbildung

ermöglicht es dem Patentanwalt im Allgemeinen sich schnell in weitere Fachgebiete einzuarbeiten. Falls Ihre Erfindung nicht auf einem der aufgeführten Fachgebiete liegen sollte, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.