Beratung

Figur unter Wegweiser

Die Rechtsberatung vom Patentanwalt umfasst sämtliche Fragen zum geistigen Eigentum, zum Erlangen und zur Verwaltung sowie zur Vernichtung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere zum Erfindungsschutz, Marken- und Designrecht und Sortenschutz.

Schwerpunkte sind das Erfinderrecht einschließlich das Recht des Arbeitnehmererfinders, Patentrecht, Markengesetz und Designrecht sowie Rechtsfragen aus verwandten Bereichen wie aus dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht.

Eine Erfindung

löst ein Problem mit technischen Mitteln. In diesem Zusammenhang wird von technischen Schutzrechten gesprochen, die neben dem Patent auch das Gebrauchsmuster einschließt. Wem gehört eine Erfindung, die beispielsweise von einem Arbeitnehmer während eines Arbeitsverhältnisses gemacht wird?

Eine gute Rechtsberatung

beginnt in der Regel mit einer Frage:

Ein Beispiel aus dem Patentrecht:

Computerprogramme als solches sind vom Patentschutz ausgenommen (§1 Abs.3 Nr. 3 PatG). Dies kann aber regional (s. den bekannten PDF-Viewer, der eine Vielzahl von US Patenten aufführt) und besonders in Hinblick auf die mit dem Programm verwirklichte technische Lösung anders zu beurteilen sein. Wie ist die Patentanmeldung hierbei abzufassen?

Fragen zum Designrecht:

Ist eine umfangreiche Datenbank durch Patent, Marke oder Geschmacksmuster zu schützen?
Als Urheber eines Musters oder Werktitels bin ich doch nach Urheberrecht geschützt. Was bringt die Hinterlegung beim Amt (für Rechtsschutz in Deutschland: DPMA, in AT ÖPAT, in EU: EPA, EUIPO, international WIPO nach Haager Musterabkommen) und brauche ich hierfür einen Anwalt oder Vertreter?

Folgende Fragen zum Kennzeichenrecht

kommen häufig vor:

  • Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung und den Unterhalt einer deutschen Marke, einer Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) oder einer international registrierten Schutzmarke (MMA/PMMA)?
  • Brauche ich bei Ausfuhr meiner Waren einen Markenschutz im Exportland?
  • Was ist bei der Auftragsproduktion von Waren mit einer Kennzeichnung des Auftraggebers zu bedenken?
  • Ist der Titel meines Romans (Werktitel) noch frei oder
  • Darf mein ausgeschiedener Partner mit seiner neuen Firma unter der gleichen Bezeichnung (Unternehmenskennzeichen) geschäftlich tätig werden?

Erst- und Erfinderberatung

wird angeboten, insbesondere für Unternehmen in Erkrath, Haan, Hilden, Heiligenhaus, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Solingen, Velbert und Wülfrath. Eine Erstberatung kann die Handlungsalternativen bei Fristversäumnis oder außergerichtlichen Streitigkeiten wie den Erhalt einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung aufzeigen. Die Erfinderberatung umfasst eine erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit, Neuheit und gewerblichen Relevanz einer Neuerung. Zur Vernichtung eines Schutzrechts kann auch ein Antrag auf Löschung (Gebrauchsmuster, Marke), der Verzicht oder ein Widerspruch (Marke) bzw. ein Einspruch (Patent nach Erteilung) oder eine Nichtigkeitsklage (nach Ablauf der Einspruchsfrist) notwendig werden.

Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.