Als Patentanwalt

bestehen die beruflichen Aufgaben im Wesentlichen darin, als unabhängiger Berater und Vertreter in Fragen des geistigen Eigentums zur Verfügung zu stehen. Die Dienstleistungen beziehen sich insbesondere auf den Schutz von Ideen, die Eintragung von Marken für Produkte und Dienstleistungen sowie die Absicherung von Mustern und Modellen.
Rechtsberater
Die patentanwaltliche Beratung umfasst hierbei insbesondere alle rechtlichen Fragen zur Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung von gewerblichen Schutzrechten.
Vertreter
Die Vertretung von Dritten erstreckt sich hauptsächlich auf Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Österreichischen Patentamt, dem deutschen Bundespatentgericht (BPatG), in besonderen Fällen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sowie dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organisation (WIPO).
Die Dienstleistungen
für den Mandanten umfassen je nach Schutzrecht und Verfahrensart:
- Akteneinsicht zu beantragen
- Bescheide im Eintragungs-, Prüfungsverfahren zu erledigen
- Einspruch einzulegen bzw. Nichtigkeitsklage gegen erteiltes Patent eines Dritten einzureichen
- Fristen zu berechnen und zu kontrollieren
- Gutachten zur Schutzfähigkeit auszuarbeiten
- Kollisionsüberwachung zu Marken mit jüngerem Zeitrang durchzuführen
- Löschung von Gebrauchsmustern bzw. Marken zu betreiben
- Recherchen zum Stand der Technik, zu Domain-, Firmennamen und Marken nebst Kommentierung durchzuführen
- Rechtsänderungen und -übergänge dem Amt anzuzeigen, nachzuweisen und deren Registrierung zu überprüfen
- Titelschutzanzeigen aufzugeben
- Widerspruch gegen eingetragene Marken zu erheben oder
- Anmelde-, Aufrechterhaltungs-, Jahres-, Verlängerungs-, Bekanntmachungs- und Eintragungsgebühren zu überwachen und bei Fälligkeit einzuzahlen.
Die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten
ist ein weiteres Tätigkeitsgebiet, besonders die Mitwirkung an Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten, wie beispielsweise eine Klage wegen Nachahmung eines Geschmacksmusters, Patentverletzung, Vindikation oder Markenverunglimpfung. Eine weitere Maßnahme kann, insbesondere zum Schutz gegen importierte Waren, Plagiate und Fälschungen, ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme sein.
Auch die Prüfung und Ausarbeitung eines Lizenzvertrages oder Kaufvertrages zur Verwertung von Schutzrechten wird angeboten.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.