Wird ein Schutzrecht gegenüber Dritten geltend gemacht, ist auch zu prüfen, ob dieses Schutzrecht rechtsbeständig ist. Dabei kann es genügen, das die Rechtsausübung mißbräuchlich ist, oder - wie nachfolgend aufgeführt - die spezifischen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Beispiele für die Beseitigung von Schutzrechten:
- Eine eingetragene deutsche Marke oder international registrierte Marke mit Schutzerstreckung auf Deutschland ist mittels Löschungsantrag wegen Verfalls und/oder Umwandlung in eine Gattungsbezeichnung zu beseitigen.
- Die eingetragene Marke ist auf Antrag wegen absoluter Schutzhindernisse, bösgläubiger Anmeldung oder wegen Anmeldung durch ungetreuen Agenten nichtig und somit löschungreif.
- Gegen eine erst kurz eingetragene deutsche Marke oder veröffentlichte Gemeinschaftsmarkenanmeldung kann aufgrund älterer Markenrechte für Deutschland bzw. einen Mitgliedsstaat der Gemeinschaft aufgrund von Verwechslungsgefahr Widerspruch eingelegt werden.
- Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist wegen einer Vorbenutzung nicht neu oder im Hinblick auf den Stand der Technik ist der Gegensatnd nahe gelegt und mittels Löschungsantrag zu vernichten.
- Ein erst kürlich erteiltes deutsches Patent oder ein in Deutschland validiertes Europäisches Patent ist durch Einspruch wegen mangelnder Neuheit, fehlender gewerblicher Anwendbarkeit und/oder weil es nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht zu widerrufen.
- Gegen ein eingetragenes deutsches Geschmacksmuster ist Löschungsklage wegen mangelnder Neuheit und/oder Eigenart möglich, ein internationales oder eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist auf Antrag beim HABM wegen Nichtigkeit aufzuheben.
Scheitern die Verhandlungen
weil nicht fristegerecht geantwortet und/oder keine Rechtfertigungsgründe vorliegen oder genannt werden, ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen.
Gegen Entscheidungen und Beschlüsse
sind je nach Verfahrensstand, der Stellung des Beamten und Schutzrecht gesetzliche Rechtsmittel vorgesehen. Im Markenrecht steht eventuell neben der Weiterbehandlung die Erinnerung und die Beschwerde zur Verfügung.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.



