Die Berufsbezeichnung "Patentanwalt"
wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten folgende Berufsordnungen:
- Patentanwaltsordnung (PAO) - BGBI. I 1966, S. 557, zuletzt geändert durch BGBl. I 2010, S. 2248, hier als PDF-Datei einzusehen.
- Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA) - Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1997, S. 243ff., zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.04.2008 und bei der Patentanwaltskammer abrufbar.
- Standesregeln der Internationalen Föderation von Patentanwälten (FICPI), unter FICPI.org veröffentlicht.
Mitglied als deutscher Patentanwalt in der Patentanwaltskammer:
Patentanwaltskammer, Tal 29, D-80331 München
Tel.: +49 (0) 89 24 22 78 24
www.patentanwaltskammer.de
Als European Trademark Attorney und European Design Attorney
registriert beim
Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt:
HABM, Avenida de Europa, 4, E-03080 Alicante (Spanien)
Tel.: +34 96 51 39 100
www.oami.europa.eu
Eine Berufshaftpflichtversicherung
besteht bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, D-65193 Wiesbaden
www.ruv.de
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und genügt den Anforderungen gemäß §45 Absatz 1 Patentanwaltsordnung (PAO).
Bei Streitigkeiten
zwischen Patentanwalt und Auftraggeber kann der Vorstand gem. §69 Abs. 2 Nr. 3 PAO auf Antrag vermitteln und ist befugt einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Der Antrag ist bei der Patentanwaltskammer, Tal 29, D-80331 München zu stellen.
Bildherkunft unter gesondertem Quellennachweis einzusehen.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.




