Der Schutz eines Produkts
ist mit einem Patent- oder Gebrauchsmusteranspruch durch Angabe der wesentlichen technischen Merkmale oder durch Formulierung eines sogenannten "Product by process"-Anspruchs möglich. So kann ein neuer Verbundwerkstoff durch Angabe der einzelnen Bestandteile und aller Anteile beschrieben werden oder - falls dies nicht ausreichend ist, weil der Gegenstand nicht eindeutig definiert ist - durch Angabe aller Herstellungsschritte beansprucht werden.
Diese Fachkompetenz umfasst folgende Fachgebiete:
Hochtemperaturwerkstoffe
wie Keramiken, Speziallegierungen,
für die Abgastechnik, Hüttenwesen, usw.Kohlenstoffhaltige Werkstoffe
wie Carbide, Diamanten, Fullerene und Kohlenstoff Nanoröhrchen und deren Verwendung im Flugzeugbau und in der Fahrzeugtechnik,Methoden zur Erzeugung
poröser Materialien und mesoporöser Strukturen,
insbesondere Katalysatoren für die Raffinerie- und Ölindustrie,Supraleiter
elektrisch leitfähige Kunststoffe, funktionelle Kunststoffmischungen und
daraus hergestellte Erzeugnisse und Halbzeuge,Verfahren
zum Züchten von Kristallen.
In Zusammenarbeit mit Patentabteilungen
namhafter Industrieunternehmen werden Erfindungsmeldungen und Prüfungsbescheide auf diesen Fachgebieten bearbeitet. Falls Ihre Erfindung auf einem nicht aufgeführten Fachgebiet liegen sollte, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.



