Patentansprüche bzw. Schutzansprüche
definieren den Schutzbereich durch klare Formulierung aller erforderlicher Merkmale, die den erfindungsgemäßen Gegenstand angeben. Schutzfähig ist der Gegenstand nur, wenn er neu ist UND auf erfinderischer Tätigkeit bzw. auf einem erfinderischen Schritt beruht. Dies wird durch den Stand der Technik bestimmt, wobei ein allgemeines Merkmal durch ein vorbekanntes spezifisches Merkmal nicht mehr neu ist. Beispiel: Das erfindungswesentliche Merkmal eines Metallbolzens wird durch einen Eisennagel neuheitsschädlich getroffen.
Diese Fachkompetenz umfasst folgende Fachgebiete:
Hand- und maschinenbetriebene Werkzeuge
zum Bohren, Feilen, Sägen, Schrauben und Schweißen,mechanische Automaten und Roboter
insbesondere Systeme mit Steuerungen, Messeinrichtungen, Regelstrecken, Kommunikationsschnittstellen und Sicherheitseinrichtungen,Kraft- und Arbeitsmaschinen
wie Elektro- und Verbrennungsmotoren und deren Einzelteile,Hydraulische und thermische Strömungs- und Kolbenmaschinen
wie Ventilatoren, Verdichter und Pumpen, insbesondere Drehschieberpumpen für die Vakuumtechnik,Tür- und Fensterbau,
Beschläge, Einbruch- und Diebstahlsicherungen, Brandschutz-, Feuer- und Fluchttüren
Als Patentanwalt
bin ich mit der Ausarbeitung von Anmeldungen technischer Schutzrechte wie Patenten und Gebrauchsmustern sowie technischen Gutachten auf dem Gebiet der Mechanik betraut. Falls Ihre Erfindung auf einem nicht aufgeführten Fachgebiet liegen sollte, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.



