Nur durch eine Patentanmeldung
besteht zudem die Möglichkeit, ein neues Verfahren zur Herstellung, Charakterisierung, Isolierung oder zur Verwendung einer chemischen Substanz zu schützen. Die Neuheit des Verfahrens kann nicht nur durch die eingesetzten Substanzen erreicht werden. Auch ein neues Herstellungsverfahren oder ein neues Anwendungsgebiet für eine bekannte Substanz ist dem Patentschutz grundsätzlich zugänglich.
Folgende Fachgebiete werden abgedeckt:
Analytik
Instrumente für GC, HPLC, IR- und NMR- Spektroskopie,
MS Spektrometrie, sowie Biosensoren, Interfaces,
Verfahren zur Dokumentation, Validierung, Probenahme und AufbereitungAnorganik und Organische Chemie
sowie Metallorganische Chemie zur Synthese und Isolierung von Katalysatoren,
Komplexen, Liganden, von Oligo- und Polymeren,
sowie Stoffe und Zubereitungen für die Dünger-, Farbstoff-,
Mineralöl-, Lack-, Lebensmittel- und TextilindustrieBiotechnik
Verfahren und Erzeugnisse
wie Aminosäuren, Gensequenzen, Peptide und Proteine,Elektrochemie und Galvanik
zur Beschichtung, Veredelung von Werkstücken und Schmuck,
Raffination und Rückgewinnung von Metallen,Nuklearchemie
Verarbeitung und Verwendung von radioaktiven Nukliden in der Industrie und Medizin
Verfahren zur Dekontamination und Markierung,Wasser- und Abwasserbehandlung
Vorrichtungen zur Entkeimung, Sterilisation,Chemische Verfahren
zum Züchten von Kristallen, Trennen von Racematen und Reinigen von Enantiomeren.
Als Chemiker
wird diese Fachkompetenz fundiert abgedeckt und erstreckt sich auf die Herstellung, Charakterisierung und Anwendung von chemischen Substanzen und Verfahren. Falls Ihre Erfindung auf einem nicht aufgeführten Fachgebiet liegen sollte, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.



