Für die Ausarbeitung
von technischen Schutzrechten sollte der von Ihnen ausgewählte Patentanwalt ein gewisses Maß an Fachwissen zur Verfügung stellen. Auf den folgenden Seiten wird ein naturgemäß nur grober Überblick an Fachgebieten gegeben, auf denen ich Ihnen gerne kompetent zur Verfügung stehe.
Die technischen Fachkompetenzen
sind auch für die Bewertung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern sehr wichtig. So kann der Stand der Technik einer Patentrecherche oder einer Patentanmeldung eingehend beurteilt werden. Weiterhin können Patente eingesehen werden und mit technischem Rechtsgutachten darauf geprüft werden, ob eine Abmahnung berechtigt ist, beispielsweise ein Produkt unter einen Patentanspruch fällt.
Die Qualität
eines Patents oder der Wert einer Marke oder eines Geschmacksmusters kann vor Kauf oder Lizenznahme bewertet werden. Diese Bewertung umfasst auch die Frage nach dem Schutzumfang beziehungsweise dem Schutzbereich und ob die Erfindung ausreichend offenbart ist.
Um parallele Entwicklungen
zu vermeiden, können Anmelder oder bestimmte Patentklassen überwacht und die veröffentlichten Anmeldungen begutachtet werden.
Seine naturwissenschaftliche und technische Vorbildung
ermöglicht es dem Patentanwalt im Allgemeinen sich schnell
in weitere Fachgebiete einzuarbeiten. Falls Ihre Erfindung nicht auf einem der rechts aufgeführten Fachgebiete liegen sollte,
nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.




