Eine Erfindung
löst ein Problem mit technischen Mitteln. In diesem Zusammenhang wird von technischen Schutzrechten gesprochen, die auch das deutsche Gebrauchsmuster einschließen. Wem gehört eine Erfindung, die beispielsweise während eines Arbeitsverhältnisses gemacht wird?
Eine gute Rechtsberatung
beginnt in der Regel mit einer Frage:
Welches Schutzrecht (Information zum Designschutz,
zum Markenschutz,
zum Ideenschutz) bietet für
welche gewerbliche Leistung (Muster, Ware, Dienstleistung, Verfahren, Verwendung)
den rechtlich größten Schutzumfang (national, international)
und zeitlich längsten Schutz (Schutzdauer)?
Ein Beispiel aus dem Patentrecht:
Computerprogramme als solches sind vom Patentschutz ausgenommen (§1 Abs.3 Nr. 3 PatG). Dies kann aber regional (s. den bekannten PDF-Viewer, der eine Vielzahl von US Patenten aufführt) und besonders in Hinblick auf die mit dem Programm verwirklichte technische Lösung anders zu beurteilen sein. Wie ist die Patentanmeldung hierbei abzufassen?
Zum Designrecht:
Ist eine umfangreiche Datenbank durch Patent oder Geschmacksmuster zu schützen?
Als Urheber eines Musters oder Kennzeichens bin ich doch nach Urheberrecht geschützt. Was bringt die Hinterlegung beim
Amt (für Rechtsschutz in Deutschland: DPMA, in EU: HABM, WIPO nach Haager Musterabkommen) und brauche ich hierfür oder
für den Patentschutz meiner Idee einen Vertreter?
Ihnen wird die Möglichkeit einer Erst- und Erfinderberatung angeboten, insbesondere für Unternehmen in Erkrath, Haan, Hilden, Heiligenhaus, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Solingen, Velbert und Wülfrath. Eine Erstberatung kann die Handlungsalternativen bei Fristversäumnis oder außergerichtlichen Streitigkeiten wie den Erhalt einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung aufzeigen. Zur Vernichtung eines Schutzrechts kann auch ein Antrag auf Löschung, der Verzicht oder ein Widerspruch (Markengesetz, PCT) bzw. ein Einspruch (Patentgesetz, nach Erteilung) notwendig werden.
Folgende Fragen zum Kennzeichenrecht
kommen häufig vor:
- Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung und den Unterhalt einer deutschen Marke, einer (EU-) Gemeinschaftsmarke oder einer international registrierten Schutzmarke (MMA/PMMA)?
- Brauche ich bei Ausfuhr meiner Waren einen Markenschutz im Exportland?
- Was ist bei der Auftragsproduktion von Waren mit einer Kennzeichnung des Auftraggebers zu bedenken?
- Ist der Titel meines Romans (Werktitel) noch frei oder
- Darf mein ausgeschiedener Partner mit seiner neuen Firma unter der gleichen Bezeichnung (Unternehmenskennzeichen) geschäftlich tätig werden?
Bitte die rechtlichen Hinweise beachten.



